Staatlich geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Mehr Weiterbildung bei geringen Kosten dank staatlicher Unterstützung.
Weiterbildungen nach AZAV und 100% förderbar mit Bildungsgutschein. Bis zu 100% durch die Arbeitsagentur förderbar. Jetzt kostenlose Beratung vereinbaren!
Staatlich geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Mehr Weiterbildung bei geringeren Kosten dank staatlicher Unterstützung.
Dank des Qualifizierungschancengesetz ist eine Förderung
der Weiterbildungskosten zwischen 25% und 100% und die Erstattung des Arbeitsentgelts zwischen 25% und 75%
während der gesamten Dauer der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit möglich.
Sind Ihre Beschäftigten älter als 45 Jahre oder liegt eine Schwerbehinderung vor, wird auch bei einer Betriebsgröße von 50 bis 499 Beschäftigte in der Regel eine Kostenerstattung in Höhe von 100% gewährt!
bis zu 100% Übernahme
der Lehrgangskosten
bis zu 75%
Arbeitsentgeltzuschuss
bis zu 50% Übernahme
der Lehrgangskosten
bis zu 50%
Arbeitsentgeltzuschuss
bis zu 25% Übernahme
der Lehrgangskosten
bis zu 25%
Arbeitsentgeltzuschuss
Das Ziel: Bereits heute an die Zukunft denken
Für Unternehmen ist es unerlässlich, die Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter durch regelmäßige Weiterbildungen zu erweitern. Diese Weiterbildungen sind essenziell für die Personalentwicklung und wirken mehrfach positiv: Sie sind für Unternehmen kostengünstiger als Neueinstellungen, stärken die Mitarbeiterbindung und steigern Motivation sowie Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Das Qualifizierungschancengesetz trat am 1. Januar 2019 als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung in Kraft. Es erweitert die staatliche Förderung für Weiterbildung und die bisherige Zielgruppe. Die Maßnahme soll insbesondere die Weiterbildung von bereits Beschäftigten fördern, um sie zukunftsfähig zu machen.
Dank des Gesetzes profitieren Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter von reduzierten Weiterbildungskosten und geringeren Lohnkosten während der Weiterbildung. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Fördermaßnahme kann die Unterstützung sogar bis zu 100 % betragen.
Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ von 2020 wurden vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren eingeführt, um die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten zu verbessern. Mit dem Weiterbildungsgesetz von 2024 wurden weitere Verbesserungen implementiert. Dazu gehören unter anderem eine 100%ige Lohnkostenerstattung für kleine Unternehmen und festgelegte Förderhöhen, die ohne Ermessensausübung gelten.
Alle aktuell Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
Mitarbeitende, die innerhalb des Unternehmens eine neue Position anstreben oder sich weiterentwickeln möchten
Die frühere Voraussetzung, dass Beschäftigte besonders vom Strukturwandel betroffen sein oder in Berufen mit Fachkräftemangel arbeiten müssen, ist inzwischen entfallen.
Die Weiterbildung muss, dabei die ersten drei Punkte von der Weiterbildung Online Marketing Manager bei der Münchner Marketing Akademie erfüllt:
BEWERBUNG
Dein erster Schritt zum Digital Marketing Experten.