Das Qualifizierungschancengesetz 2024

Staatlich geförderte Weiterbildungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Mehr Weiterbildung bei geringeren Kosten dank staatlicher Unterstützung.

Dank des Qualifizierungschancengesetz ist eine Förderung
der Weiterbildungskosten zwischen 25% und 100%
 und die Erstattung des Arbeitsentgelts zwischen 25% und 75%
während der gesamten Dauer der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit möglich.

Wichtiger Hinweis: 

Sind Ihre Beschäftigten älter als 45 Jahre oder liegt eine Schwerbehinderung vor, wird auch bei einer Betriebsgröße von 50 bis 499 Beschäftigte in der Regel eine Kostenerstattung in Höhe von 100% gewährt!

bis zu 100% Übernahme
der Lehrgangskosten

bis zu 75%
Arbeitsentgeltzuschuss

bis zu 50% Übernahme
der Lehrgangskosten

bis zu 50%
Arbeitsentgeltzuschuss

bis zu 25% Übernahme
der Lehrgangskosten

bis zu 25%
Arbeitsentgeltzuschuss

Das Qualifizierungschancengesetz 2024

Das Ziel: Bereits heute an die Zukunft denken

Für Unternehmen ist es unerlässlich, die Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter durch regelmäßige Weiterbildungen zu erweitern. Diese Weiterbildungen sind essenziell für die Personalentwicklung und wirken mehrfach positiv: Sie sind für Unternehmen kostengünstiger als Neueinstellungen, stärken die Mitarbeiterbindung und steigern Motivation sowie Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Förderung für eine breitere Zielgruppe

Das Qualifizierungschancengesetz trat am 1. Januar 2019 als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung in Kraft. Es erweitert die staatliche Förderung für Weiterbildung und die bisherige Zielgruppe. Die Maßnahme soll insbesondere die Weiterbildung von bereits Beschäftigten fördern, um sie zukunftsfähig zu machen.

Dank des Gesetzes profitieren Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter von reduzierten Weiterbildungskosten und geringeren Lohnkosten während der Weiterbildung. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiteranzahl und Fördermaßnahme kann die Unterstützung sogar bis zu 100 % betragen.

Im Rahmen des „Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ von 2020 wurden vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren eingeführt, um die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten zu verbessern. Mit dem Weiterbildungsgesetz von 2024 wurden weitere Verbesserungen implementiert. Dazu gehören unter anderem eine 100%ige Lohnkostenerstattung für kleine Unternehmen und festgelegte Förderhöhen, die ohne Ermessensausübung gelten.

Wer ist förderberechtigt?

Alle aktuell Beschäftigten – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße

Mitarbeitende, die innerhalb des Unternehmens eine neue Position anstreben oder sich weiterentwickeln möchten

Die frühere Voraussetzung, dass Beschäftigte besonders vom Strukturwandel betroffen sein oder in Berufen mit Fachkräftemangel arbeiten müssen, ist inzwischen entfallen.

Was wird staatlich gefördert?

  • Übernahme der Weiterbildungskosten: Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung, um die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu ermöglichen.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: Beschäftigte können ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollem Gehalt ruhen lassen, während Arbeitgeber von reduzierten Lohnkosten profitieren.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten:

  • Erhöhung der Förderung um 5 % bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags.
  • Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % des Sozialversicherungsbeitrags.
  • Ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts bis zu 100 % bei einer Betriebsgröße von 50-499 Beschäftigten.
  • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts bis zu 100 %.
  • Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Weiterbildungen entstehen.
  • Zusatzförderung für Kleinstbetriebe mit weniger als
    10 Mitarbeitern möglich.

Voraussetzungen für die Förderung:

Die Weiterbildung muss, dabei die ersten drei Punkte von der Weiterbildung Online Marketing Manager bei der Münchner Marketing Akademie erfüllt:

  • Mindestens 120 Stunden umfassen.
  • Bei einem externen, zertifizierten Träger stattfinden.
  • Zukunftsgerichtete Qualifikationen für die Arbeitswelt von morgen vermitteln.
  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung oder ursprüngliche Ausbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Der Einstieg in unsere Kurse ist jederzeit möglich!